08/2011 - Interview in der niederbayrischen Tageszeitung "Gäuboden aktuell"
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# in der Presse
"Leserbrief "
verfasst von Kerstin Franke, Mühlhausen Thüringen, 24.08.2011
ROT- wurde von der Presse weggelassen :-(
 
Leserbrief-TA-MHL
am 26.08.2011 wurde dieser Leserbrief in gekürzter Form publiziert , siehe Foto :
Gedanken zum Tiergefahrengesetz aus Terrarianerkreisen

  Zunächst möchte ich mich vorstellen, ich bin jahrelanger Terrarianer und arbeite als Mitglied aktiv im Aquarien-Terrarienverein e.V.1998 mit und bin Mitglied der Deutschen Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde (DGHT).

Zum 01.09.2011 tritt das neue Tiergefahrengesetz in Kraft, welches zum Schutz der Bevölkerung sein soll.
Das obige Gesetz wurde vor kurzem veröffentlicht, was unter Terrarianerkreisen schon für Unmut sorgte. Der Ruf unserer Terrarianer ist häufig ohnehin nicht einfach, da irgendwelche Irrläufer glauben, mit einem Gifttier ihren Status verbessern zu können.
Die Terrarientiere sind größtenteils weder gefährlich, noch giftig; dies betrifft lediglich einen kleinen Prozentsatz. Kann sich jemand besinnen, dass mal ein Mensch durch ein Terrarientier zu Tode gekommen ist -nein, mit Sicherheit nicht. Durch die Medien wird das gerne hochgespielt .
  Nun aber zur neuen Gesetzeslage ab September 2011.Terrarianer die schon seit Jahrzehnten ihr Hobby lieben und gewissenhaft ausführen sind nun die leidtragenden. Die Rede ist von einem Haltungsverbot/Erlaubnisvorbehalt bei gewissen Tierarten. Bei den Gifttieren kann man es noch nachvollziehen, aber unaktzeptabel ist, das generelle Verbot zur Haltung solcher Tiere.
Hätte nicht die Gesetzesauflage gereicht, dass man vor dem Kauf eines solchen Gefahrentieres den Sachkundenachweis speziell im Umgang mit diesen Tierarten belegen muss, nein- sie stehen auf der Verbotsliste. Noch mehr Ärgernis gab es zu den Riesenschlangen, wo die Boa constrictor dazu zählt. Diese Gattung, mit ihren Unterarten, ist seit Jahrzehnten die meist gehaltene und beliebte Schlange des Terrarianers, von der keine Gefahr ausgeht.
  Zu der Ausführung des Gesetzes die Frage: Wie wird es in der Praxis aussehen? Einige Terrarianer haben Tiere dieser Verbotsliste in ihrem Bestand, bei denen nach eingehender Prüfung vom Ordnungsamt über eine Haltungserlaubnis entschieden wird. Was ist, wenn dem Halter das Tier nun entzogen wird ? Hat unser Staat denn Reptilien-Auffangstationen und qualifiziertes Personal, diese Tiere in fachgerechte Hände zu geben? Unterm Strich wurde mit diesem Gesetz wieder die öffentlichen Steuergelder belastet, sowie auch der kleine Terrarianer mit seinem Hobby. Nur der eigentliche Grund wird sicher weiterhin bestehen bleiben – die schwarzen Schafe in dieser Gesellschaft, die weder ihr Gefahrtier beim Ordnungsamt rechtmäßig melden, noch sachgemäß damit umgehen. Wir Terrarianer sehen in diesem Gesetz keinen reellen Nutzen.

Kerstin Franke ,Mühlhausen

 
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